Die Kosten für Betreuung und Pflege im Alter werden durch den Gesetzgeber entlastet.

Die Zuschüsse der Kosten sind grundsätzlich geregelt im Sozialrecht (Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung, Pflegegesetz)

 

und im Steuerrecht (Steuererleichterungen bei der Einkommensteuer).

 

Offizielle Informationen zum häuslichen Pflegegeld finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministerium:

 

Vorabveröffentlichung der neuen Leistungsbeträge in der sozialen Pflegeversicherung

  

Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) | BMG

 

Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/

 

Die entsprechenden Regelungen sind vielfältig und komplex; sie unterliegen zudem häufigen Änderungen. Die Leistungsansprüche und Steuererleichterungen sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und vom Einzelfall abhängig. Wir beraten Sie in diesem Zusammenhang gern und zeigen Ihnen auf, welche finanzielle Entlastung möglich ist.

 

Für die Beantragung und weiterführende Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse und Ihren Steuerberater.